Rechtsprechung
BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Wegen unzureichender Begründung und fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung verwaltungsgerichtlicher Eilanträge gegen die sog Rechtschreibreform
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Rechtschreibreform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform/ Noch keine Entscheidung in der Sache
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform/Noch keine Entscheidung in der Sache
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 16.10.1997 - Bs III 71/97
- BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1218
- NVwZ 1998, 608 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
Schubart
Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, daß die angegriffene Entscheidung auf dem von den Beschwerdeführern geltend gemachten Gehörsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 82, 236 [256 f.]). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
Hier haben die Beschwerdeführer die Möglichkeit, durch einen Antrag entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO beim Gericht der Hauptsache eine Korrektur des von ihnen geltend gemachten Gehörsverstoßes zu erreichen (vgl. BVerfGE 70, 180 [187 ff.];… Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1995, NVwZ-Beilage Nr. 9/1995, S. 65;… vgl. auch zur Befugnis der Verwaltungsgerichte, im Verfahren des § 123 VwGO ergangene letztinstanzliche Eilbeschlüsse zu ändern und aufzuheben, Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 123 Rn. 39;… Redeker/v. Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 123 Rn. 29;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 1997, § 123 Rn. 174 ff. [177]; jeweils m. w. N.). - BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
Danach muß ein Beschwerdeführer - jenseits des Erfordernisses der Erschöpfung des Rechtswegs - alle ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten wahrnehmen, um ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. etwa BVerfGE 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
Danach muß ein Beschwerdeführer - jenseits des Erfordernisses der Erschöpfung des Rechtswegs - alle ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten wahrnehmen, um ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. etwa BVerfGE 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]).
- VG Wiesbaden, 26.01.1998 - 6 G 1267/97
Unterlassung der Unterrichtung nach neuen Rechtschreibregeln im Schuljahr …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Hamburg, 26.08.1997 - 13 VG 3767/97 Die Rechtschreibreform bedarf zur Einführung (in der Schule) eines Gesetzes; ein Erlaß der Schulexekutive reicht nicht aus.Zum "Recht auf sprachliche Identität" nach Art. 2 und 1 GG.Anmerkung:Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde stattgegeben und den Beschluß des VG geändert (OVG Bs III 71/97, B. v. 16.10.97. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, B. v. 30.12.97 1 BvR 2264/97).