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   BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97   

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https://dejure.org/1997,3381
BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97 (https://dejure.org/1997,3381)
BVerfG, Entscheidung vom 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97 (https://dejure.org/1997,3381)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 2264/97 (https://dejure.org/1997,3381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen unzureichender Begründung und fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung verwaltungsgerichtlicher Eilanträge gegen die sog Rechtschreibreform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Rechtschreibreform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform/ Noch keine Entscheidung in der Sache

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform/Noch keine Entscheidung in der Sache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1218
  • NVwZ 1998, 608 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
    Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, daß die angegriffene Entscheidung auf dem von den Beschwerdeführern geltend gemachten Gehörsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 82, 236 [256 f.]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
    Hier haben die Beschwerdeführer die Möglichkeit, durch einen Antrag entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO beim Gericht der Hauptsache eine Korrektur des von ihnen geltend gemachten Gehörsverstoßes zu erreichen (vgl. BVerfGE 70, 180 [187 ff.]; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1995, NVwZ-Beilage Nr. 9/1995, S. 65; vgl. auch zur Befugnis der Verwaltungsgerichte, im Verfahren des § 123 VwGO ergangene letztinstanzliche Eilbeschlüsse zu ändern und aufzuheben, Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 123 Rn. 39; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 123 Rn. 29; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 1997, § 123 Rn. 174 ff. [177]; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
    Danach muß ein Beschwerdeführer - jenseits des Erfordernisses der Erschöpfung des Rechtswegs - alle ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten wahrnehmen, um ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. etwa BVerfGE 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
    Danach muß ein Beschwerdeführer - jenseits des Erfordernisses der Erschöpfung des Rechtswegs - alle ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten wahrnehmen, um ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. etwa BVerfGE 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]).
  • VG Wiesbaden, 26.01.1998 - 6 G 1267/97

    Unterlassung der Unterrichtung nach neuen Rechtschreibregeln im Schuljahr

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  • VG Hamburg, 26.08.1997 - 13 VG 3767/97
    Die Rechtschreibreform bedarf zur Einführung (in der Schule) eines Gesetzes; ein Erlaß der Schulexekutive reicht nicht aus.Zum "Recht auf sprachliche Identität" nach Art. 2 und 1 GG.Anmerkung:Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde stattgegeben und den Beschluß des VG geändert (OVG Bs III 71/97, B. v. 16.10.97. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, B. v. 30.12.97 1 BvR 2264/97).
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